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Unser Label-Experte, Rony Sieber, erläutert die neuesten Anforderungen und demonstriert in diesem Stream, wie Sie diese mit dem BarTender Etikettendesigner effektiv umsetzen können.

Neue Vorgaben zur Schriftgrösse und Zeilenabstand

Mit dem Ziel die Kennzeichnung von Gefahrenstoffen lesbarer zu machen, werden in der neuen CLP-Verordnung, minimale Schriftgrössen und Textmerkmale definiert, wobei sich die Bestimmungen zu Etiketten- und Piktogramm-Dimensionen nicht ändern.

Minimale Schriftgrösse

Referenz: Anhang I, Abschnitt 1.2.1.4. Tabelle 1.3

Die Schriftgrössen sollen neu exakt definiert werden. Da die Punktgrösse von Schriftarten nicht eine exakte Masseinheit ist, sieht es so aus, dass sich die Kommission für die x-Höhe entscheiden wird, was der Höhe eines kleinen “x” entspricht.

Mitdem Zeichen klein x sind die Mindestschriftgrössen in Milimeter der neuen CLP-Verordnung definiert.

MINIMUM DIMENSIONEN VON ETIKETTEN, PIKTOGRAMMEN UND SCHRIFTGRÖSSE

Minimale x-Höhe in Abhängigkeit der Verpackungsgrösse.

Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen des Etikettes (in mm) gemäss Angaben von Artikel 17 Abmessungen von Piktogrammen (in mm) Mindestschriftgrösse (x-Höhe in mm)
bis 3 l: wenn möglich, mindestens 52 x 74 mindestens 10 x 10 wenn möglich, mindestens 16 x 16 1.4
über 3 l bis höchstens 50 l mindestens 74 x 105 mindestens 23 x 23 1.8
über 50 l bis höchstens 500 l mindestens 105 x 148 mindestens 32 x 32 2.0
über 500 l mindestens 148 x 210 mindestens 46 x 46 2.0

Font-Grössen

Fonts und Grösseneinstellungen um die geforderte minimale x-Höhe zu erreichen.

Font / Höhe 1.2 mm 1.4 mm 1.8 mm 2 mm
Arial 6.6 pt 7.7 pt 9.9 pt 11 pt
Arial Narrow 6.6 pt 7.7 pt 9.9 pt 11 pt
Sans 6.4 pt 7.4 pt 9.6 pt 10.6 pt
Open Sans 6.4 pt 7.5 pt 9.6 pt 10.6 pt
Roboto 6.5 pt 7.6 pt 9.7 pt 10.8 pt
Roboto Cond. 6.5 pt 7.6 pt 9.7 pt 10.8 pt
Die Schriftgrösse in Punkten muss mit der erforderlichen x-Höhe in Milimeter bestimmt werden.

Bestimmungen zu den Textmerkmalen

Der Text auf dem Etikett muss folgende Merkmale aufweisen:

  1. Der Hintergrund des Etikettes muss weiss sein.
  2. Der Abstand zwischen zwei Zeilen muss mindestens 120% der Schriftgrösse betragen.
  3. Es ist eine einzige Schriftart zu verwenden, die leicht lesbar und serifenlos ist.
  4. Der Abstand zwischen den Buchstaben muss so sein, dass die gewählte Schriftart gut lesbar ist.

Die Kennzeichnung von Innenverpackungen, deren Inhalt 10 ml nicht überschreitet, kann eine kleinere Schriftgröße verwenden als in Tabelle 1.3 angegeben, sofern sie für eine Person mit mittlerem Sehvermögen lesbar bleibt. Dies ist dann relevant, wenn es als wichtig erachtet wird, den kritischsten Gefahrenhinweis anzubringen, und die Außenverpackung den Anforderungen des Artikels 17 entspricht.

Faltetiketten

Referenz: Kapitel 2, Artikel 31

In der CLP-Verordnung 1272/2008 sind Faltetiketten nur bei Anwendung von Artikel 29 Absatz 1 als Ausnahme im Anhang I, Abschnitt 1.5.1.1 aufgeführt. Mit den Bestimmungen zu den minimalen Schriftgrössen und den technischen Fortschritten von Faltetiketten und nicht zuletzt zur Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit, können Faltetiketten neu auf breiter Front eingesetzt werden.

Die detaillierten Bestimmungen zum Bedrucken eines Faltetiketts sind im Anhang I, durch Abschnitt 1.2.1.6 ergänzt:

Die Frontseite vom Faltetikett soll folgende Elemente enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten, gemäss Artikel 17 (1) a
  • Nennmenge des Stoffes oder Gemisches in der Verpackung, gemäss Artikel 17 (1) b
  • Produkt Identifikatoren, gemäss Artikel 17 (1) c
  • Gefahrenpiktogramme, gemäss Artikel 17 (1) d
  • Signalwörter, gemäss Artikel 17 (1) e
  • UFI-Code
  • einen Verweis auf die vollständigen Sicherheitsinformationen auf der Innenseite des ausklappbaren Etiketts in allen Sprachen des Etiketts oder ein Symbol, das den Benutzer darauf hinweist, dass das Etikett geöffnet werden kann und dass auf den Innenseiten zusätzliche Informationen zu finden sind;
  • eine Abkürzung der Sprache (Ländercode oder Sprachcode) für alle Sprachen, die auf den Innenseiten verwendet werden.

Auf der Innenseite(n)

  • vollständige Kennzeichnungsinformationen (mit Ausnahme der Gefahrenpiktogramme und der Lieferantenkennzeichnung) gemäß Artikel 17 Absatz 1 der CLP-Verordnung (einschließlich zusätzlicher Informationen) für jede auf der Titelseite genannte Sprache und gruppiert nach Sprachen, z. B. eine Sprache pro Seite.
  • eine Abkürzung der Sprache, die oben auf jeder Innenseite steht (Ländercode oder Sprachcode).

Rückseite

Die Rückseite (diejenige die auf die Verpackung geklebt ist) soll die Informationen auf der Vorderseite wiederholen, mit Ausnahme des Verweises zum Aufklappen des Faltetikettes und die damit verbundenen Sprachkürzel.

Digitales Label

Referenz: Kapitel 3, Artikel 34a, 34b

Der Vorschlag zur neuen CLP-Verordnung berücksichtigt die Idee vom digitalen Produktpass. Dabei sollen die digitalen Informationen das physische Etikett nicht ersetzen, sondern ergänzen.

  • Zum einen hilft der digitale Produktpass, Informationen über Gefahren und Sicherheitsanweisungen beim Verkauf von Nachfüllchemikalien sicherzustellen.
  • Zum andern erlaubt er zum Beispiel ergänzende Sprachen anzubieten, was dem Endverbraucher von Nutzen ist.

Die Bestimmungen zum digitalen Produktepass werden unter dem Kapitel III mit Artikel 34a und 34b hinzugefügt, wobei die wichtigsten Anforderungen im Artikel 34b zu finden sind:

  1. alle in Artikel 17 Absatz 1 genannten Kennzeichnungselemente sind zusammen an einer Stelle und getrennt von anderen Informationen anzugeben.
  2. die Informationen auf dem digitalen Etikett müssen durchsuchbar sein;
  3. die Informationen auf dem digitalen Etikett müssen allen Nutzern in der Union zugänglich sein und mindestens zehn Jahre lang oder, wenn andere Rechtsvorschriften der Union dies vorschreiben, länger zugänglich bleiben;
  4. Das digitale Label ist kostenlos zugänglich, ohne dass eine Registrierung, das Herunterladen oder die Installation von Anwendungen oder die Angabe eines Passworts erforderlich sind.
  5. Die Informationen auf dem digitalen Etikett sind so darzustellen, dass sie auch den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen gerecht werden. Gegebenenfalls sind Anpassungen notwendig, um diesen Gruppen den Zugang zu den Informationen zu erleichtern;
  6. die Informationen auf dem digitalen Etikett müssen mit höchstens zwei Klicks zugänglich sein;
  7. das digitale Etikett muss über weit verbreitete digitale Technologien zugänglich und mit allen gängigen Betriebssystemen und Browsern kompatibel sein;
  8. Wenn die Informationen auf dem digitalen Etikett in mehr als einer Sprache verfügbar sind, darf die Wahl der Sprache nicht vom geografischen Ort des Zugriffs abhängen;

Neue Anforderungen an das Etiketten-Design

Die neuen Anforderungen und Möglichkeiten der CLP-Verordnung, eröffnen Ihnen neue Optionen für Ihr Produkt- und Gebindekennzeichnung. Da Sie nun mit Falt- oder Booklet-Etiketten arbeiten dürfen, können neu wesentlich mehr Sprachen aufgedruckt werden. Dadurch entfallen umständliche Umetikettierungen im Versand. Weiter sind die Anforderungen an die Schriftgrösse und neu auch die Zeilenabstände eine Herausforderung. Insbesondere die Zeilenabstände bringen einige Etikettendesigner an ihre Grenzen.

In diesem Kaptitel zeigen wir auf wie sie mit einem professionellen Designer wie Seagull BarTender die Herausforderungen meistern.

Was gilt es bei der Umsetzung von Faltetiketten zu beachten?

Als erstes gilt es wohl zu betonen, dass Faltetiketten die wenigsten Kunden selber drucken können. Das hat damit zu tun, dass die Drucktechnologie die hierfür notwendig ist, sich in der Anschaffung meist nicht lohnt. Daher weichen viele Kunden auf externe Druckdienstleister zurück. Diese bieten z.B. im Offset-Druckverfahren eine hohe Qualität und auch entsprechende Chemikalienbeständigkeit der Faltetiketten an. Für die Bereitstellung der Etiketten gilt es folgendes zu beachten, respektive muss ein Deisgner wie BarTender leisten:

  • Seitenformate mit unterschiedlichen Front- und Abschluss Seite.
  • Dynamische Generierung der Seiten im Booklet, abhängig von den auszugebenden Sprachen.
  • Schnittmarken für den Offsetdruck erfordern ein separates Design, das auf der zugrundeliegenden Seite des Labels basiert.
  • Die Ausgabe der Etiketten muss in einem nativen PDF Format erfolgen, damit der Druckdienstleister dies in entsprechender Qualität und Farbechtheit produziert.
  • Evaluieren Sie gut, ob Ihre Etikettendrucker, Faltetiketten bedrucken können. Diese sind nämlich wesentlich dicker und das können nicht alle Druckermodelle gleich gut verarbeiten.

Wie stellen Sie die minimalen Schrift- und Zeilenabsätze aus der CLP-Verordnung sicher?

Für die Ausgabe der Texte, insbesondere der mehrsprachigen Gefahrstoffsätze wie H+P Sätze, Signalwörter usw. ist es wichtig möglichst viele Textabsatz-Funktionen anzuwenden. Der BarTender Designer bietet alle erforderlichen Funktionen, um mit dynamischen Vorlagen und begrenztem Platz das Maximum herauszuholen. Beliebte Funktionen sind:

  • Die automatische Grössenanpassung der Schrift ist wichtig, damit die Zeilenabstände eingehalten werden und ein Mindestwert definiert werden kann.
  • Textfluss um Grafikelemente, wie z.B. die GHS Piktogramme helfen ebenfalls den Platz optimal auszunutzen.
  • Verkettung und Bedingungen in Textabsätzen macht die Etiketten-Vorlage intelligent und orientieren sich hierbei an den Daten. Damit reduzieren Sie erheblich den Aufwand für die Pflege Ihrer Template-Vielfalt.
  • Da wir nun so viele Sprachen wie möglich auf ein Label bringen wollen, sollte eine Etiketten-Designer wie BarTender auch Grids und Tabellen unterstützen. Dabei sind die einzelnen Text-Blöcke dynamisch auf die Seite verteilt. Im besten Falle wird dabei auch intelligent auf eine weitere Seite umgebrochen.
  • Unterschiedliche Textformatierungen in einem Absatz sind ein absolutes Muss. Wenn Sie viele Textabsätze mit unterschiedlichen Sprachen drucken, ist es am Ende kaum mehr lesbar, wenn nicht wenigstens der Sprachenschlüssel in Fett hervorgehoben wird.
  • Verwenden Sie mehrspaltige Textabsätze, um das Schriftbild aufzulockern. Dies führt das Auge ähnlich wie bei einer Tageszeitung gut durch den Text. Dies ist jedoch nur ein stilistisches Element, aber Ihre Produkt-Etikette soll ja auch die Qualität Ihrer Produkte wiederspiegeln.

Ein professioneller Etiketten-Designer, wie der von Seagull BarTender, bieten Ihnen ein hohes Mass an Individualisierung Ihrer Etiketten-Templates. Gepaart mit einem Label Management im SAP, welches die Daten in der entsprechenden Form zur Verfügung stellt, können Sie damit dynamische Produkt- und Gebindeetiketten generieren. Sie drucken diese entweder selber oder wir exportieren diese direkt zu Ihrem Druck-Dienstleister.

Möchten Sie mehr über den BarTender Designer erfahren?

Unsere Experten zeigen Ihnen gerne wie Sie mit BarTender von Seagull Scientific die Herausforderungen von CLP-Etiketten meistern.

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      Übergangsfristen

      Um die Übergansfristen zu verstehen, muss man sich den Aufbau der Änderungsverordnung 2024/2865 zuerst vor Augen halten:

      Im ersten Artikel der Änderungsverordnung werden die Änderungen zur CLP Verordnung 1272/2008 mit Nummern angegeben. Dabei haben die Änderungsnummern 14 und 35 Einfluss auf die Fristen:

      14. Artikel 30 «Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnugsetiketten».

      35. Artikel 61 «Übergangsfristen», sinngemässe Änderung:

      (7) Abverkaufsfrist von 24 Monaten für Produkte gemäss den aufgeführten Bedingungen.

      (8) Abverkaufsfrist von 48 Monaten für Produkte gemäss den aufgeführten Bedingungen.

      Der zweite Artikel der Änderungsverordnung beschreibt sinngemäss seiner Nummerierungen folgendes:

      (1) Dass die Änderungsverordnung ab dem 10.Dezember 2024 in Kraft ist.

      (2) Welche Änderungen eine Übergangsfrist von 18 Monaten haben mit Stichtag 1.Juli 2026.

      (3) Welche Änderungen eine Übergangsfrist von 24 Monaten haben mit Stichtag 1.Januar 2027

      (4) Beschreibt dass Änderungen mit einer 18 monatigen Übergangsfrist auch schon vorher angewendet werden dürfen.

      (5) Beschreibt dass Änderungen mit einer 24 monatigen Übergangsfrist auch schon vorher angewendet werden dürfen.

      Welche Änderungen eine Übergangsfrist von 18 bzw. 20 Monaten haben, hat der VDMI (Verband der Mineralfarbenindustrie e. V.) sehr schön in einem Interpretations-Papier zusammengefasst:

      https://vdmi.de/en/topics/reach-and-clp/infosheets-brochures/

      Fazit

      Das grundlegende Problem bei Etiketten, die der CLP-Verordnung entsprechen, besteht darin, dass zu viele Informationen auf dem Etikett angegeben werden müssen. Dies führt wiederum dazu, dass es nicht richtig gelesen werden kann. Die Förderung gefalteter Etiketten schafft zwar mehr Platz, doch wird dies durch die Verkleinerung der Schriftgrösse teilweise wieder ausgeglichen. Aus Sicht der Kommission ist es daher verständlich, dass man sich mit dem digitalen Produktpass die Türen zu grösseren Informationsträgern nicht verschliessen möchte. Ob der Anwender sich wirklich die Mühe macht die digitalen Daten aufzurufen bleibt aber noch offen.

      Ob der digitale Produktpass der CLP-Kennzeichnung hilft wird sich herausstellen, aber sicherlich hilft die Aufnahme dieser Möglichkeit der Initiative für einen digitalen Produktepass.

      Über den Autor:

      Der Label Consultant Rony Sieber von OPAL im Portrait

      Rony Sieber

      Teamleiter & Senior Consultant

      Der Teamleiter des OPAL Professional Service und seit 2003 bei OPAL Associates AG. Er ist der geistige Erfinder des OPAL Labelmanagement-Systems. Seine Projekterfahrung und Produktkenntnisse sind folglich unübertroffen.

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